Grundsätzlich hat bei der Vergabe von Genossenschaftswohnungen der Wohnungsbewerber mit der längsten Mitgliedschaftsdauer den Vorrang. Eine rechtzeitige Mitgliedschaft in einer Baugenossenschaft sichert Ihnen, Ihren Kindern oder Enkeln für den späteren Bedarf einen Wohnungsanspruch.
Als Mitglied einer Genossenschaft sind Sie gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus". Die Genossenschaften schließen mit ihren Mitgliedern sogenannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet in der Praxis, Sie bekommen ein lebenslanges Wohnrecht, die Wohnung ist nahezu unkündbar, eine Art Wohnungsversicherung also. Das Genossenschaftsrecht schützt das Wohnen besser als das normale Mietrecht.

 

Mitglied werden lohnt sich!