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Wissenswertes
In Deutschland gibt es rund 2.000 Baugenossenschaften mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt.
Doch heute wie damals gilt, dass viele wirtschaftlich Schwache gemeinsam eine große Kraft haben. Und auch in Zukunft soll gelten, dass gemeinsames Handeln den Einzelnen stärkt und dass aus solcher Erkenntnis ein Stück angewandter Demokratie entstehen kann. Man mag das altmodische Wort Genossenschaft belächeln. Es könnte aber zum Ausgang dieses Jahrhunderts helfen und wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft.
Für unsere Mitglieder - aber auch für Interessenten - haben wir hier kurz und knapp aufgeschrieben, was es mit den Baugenossenschaften auf sich hat und wie sie funktionieren. Viel Spaß beim Lesen.
Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des vorigen Jahrhunderts, als die erste Blütezeit der Industrie zur Landflucht führte und sich in den Städten arbeitswillige Menschen drängten, die allein hilflos und schwach, gemeinsam aber eine Wirtschaftsmacht waren. Das erkannte auch der Staat - der keineswegs ein Sozialstaat war.
Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz. Seine zentrale Aussage: In Genossenschaften soll es eine unbeschränkte Haftung, wie bis dahin üblich, nicht geben. Das hieß, die Mitglieder hafteten nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz, sondern mit der Höhe ihres Genossenschaftsanteils. Das derart begrenzte Risiko brachte die ersten Baugenossenschaften richtig in Schwung. Die Arbeiter und Handwerker, die ihr Erspartes zusammentaten, damit daraus Häuser und Wohnungen gebaut würden, durften sich sicherer fühlen, einmal Miteigentümer zu sein.
Aus solchen Anfängen entwickelte sich ein gemeinnütziges Bauen, das in den 20er Jahren und noch einmal nach dem 2. Weltkrieg Millionen Menschen ein Heim beschaffte.
Jedem Bürger steht es frei, einer Genossenschaft beizutreten. Hierbei spielt die politische Zugehörigkeit oder Religion keine Rolle. Jedes Mitglied kann - unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist - aus seiner Genossenschaft austreten und bekommt sein Geschäftsguthaben zurück.
Der Genossenschaftsgedanke ist von den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen aufgegriffen worden. Sie sind aus Arbeitervereinen und Gesellenverbänden hervorgegangen, Kommunen, Kirchen und Parteien, Gewerkschaften, Bahn und Post haben Baugenossenschaften gegründet und geprägt.
Die Vielfalt der Genossenschaften hat die unterschiedlichsten Ausformungen hervorgebracht. Hier hat nicht der das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt. Es gilt grundsätzlich: Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Genossenschafter der Gründerzeit waren ihrem Staat weit voraus. Während in den deutschen Ländern sich das Stimmrecht noch nach dem Einkommen richtete, sollte es bei den Genossenschaften das Prinzip der direkten Demokratie geben: Jeder hatte eine Stimme. Die Mehrheit entschied, was zu tun war.
Dieses schöne Prinzip ließ sich bei den größer werdenden Genossenschaften nicht lange durchhalten. Die Entscheidungen wurden komplizierter und mussten im Alltagsgeschäft oft schnell getroffen werden. Die Genossen wählten sich daher Vertreter, die dafür sorgten, dass im Laufe eines Geschäftsjahres die Beschlüsse der Mehrheit umgesetzt wurden.
Heute sind große Genossenschaften ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt einen von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat, der diese Geschäftsführung kontrolliert. Und es gibt mindestens einmal im Jahr die Mitgliederversammlung oder die Vertreterversammlung, in der die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden werden.
Es ist wirklich so: Jedes Mitglied einer Baugenossenschaft hat ein Stimmrecht - eigentlich auch eine Stimmpflicht - mit dem es Entscheidungen über Wohl und Wehe seiner Genossenschaft beeinflussen kann. Ein wichtiger Unterschied beispielsweise zum Aktionär eines Wirtschaftsunternehmens ist dieser: Nicht wer am meisten Anteile hat, sondern wer abstimmt, hat das Sagen.
Wer allerdings davon ausgeht, die Geschäftsleitung werde es schon ausrichten, oder schlimmer: “Die da oben machen sowieso, was sie wollen, und ich kann da gar nichts ausrichten”, ist nicht nur ein schlechter Demokrat, er verschenkt auch die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, auf Probleme aufmerksam zu machen, Ideen einzubringen. Er hat ja nicht nur eine Stimme zum Abgeben, sondern zum Reden, zum Beantragen, zum Gewinnen von Mehrheiten.
Und vergessen wir nicht: So scheinbar gering im Verhältnis zum Gesamtetat ein Genossenschaftsanteil ist, es kommt eine Menge Kapital zusammen, wenn alle Anteile addiert werden. Und es ist Ihr Geld, das die Basis bildet für das Bauen und Wohnen bei Genossenschaften.
Machen wir uns nichts vor: Baugenossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die straff und gut organisiert werden müssen, damit sie konkurrenzfähig bleiben und am Markt Erfolg haben. Denn ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste Gesinnung nichts.
Erfolg wird in der Wirtschaft in Renditen gemessen. Doch der Kapitalgewinn von Baugenossenschaften besteht weniger in Zinsen. Unsere Renditen heißen: Besser gepflegte Wohnungen mit einem freundlichen Umfeld, eine gute Bausubstanz, die noch für unsere Enkel bewohnbar bleibt, Investitionen in eine gesicherte Zukunft.
Für dies braucht man Fachleute, beispielsweise Baufachleute, Finanzspezialisten, Organisationsprofis, Manager. Nur ganz kleine Genossenschaften können heute noch ehrenamtlich geführt werden. Die Großen kommen ohne Verwaltung, Hierarchie und Bürokratie nicht aus. Worum wir uns bemühen: Den Alltag menschlicher zu verwalten, die Probleme unserer Mitglieder ernst zu nehmen, freundlich zu sein, Lösungen zu finden.
Was macht das Wohnen bei Baugenossenschaften so attraktiv, dass hier Eltern für ihre Kinder gleich nach der Geburt Anteile erwerben und die Mitglieder jahrelang warten bis sie an der Reihe sind, eine Genossenschaftswohnung zu beziehen?
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied einer Genossenschaft gewissermaßen “Mieter im eigenen Haus” ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch lebenslanges Wohnrecht.
Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht. Andererseits aber kann das Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Mietvertrag kündigen und wenn es die Genossenschaft verlässt, bekommt es sein Geschäftsguthaben zurück.
Vor allem aber: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in den Neubau, in die Erhaltung, oft genug in Gemeinschaftseinrichtungen und in wohnreformerisches Planen und Bauen.
In der Gründungs- und Aufbauphase der Wohnungsbaugenossenschaften vor dem ersten Weltkrieg zeigte sich der Staat wenig interessiert. Erst danach übernahm er Verantwortung für die Lösung der Wohnungsprobleme in Deutschland. Und nach dem zweiten Weltkrieg gab es so viel Wohnungsnot, dass der Staat beim Finanzieren von Sozialwohnungen half. Dafür bestimmte er wie viel, bzw. wie wenig, jemand verdienen durfte, um eine derart geförderte Wohnung beziehen zu können.
Längst schon sind diese Bemessungssätze unrealistisch. Immer wieder müssen Genossenschaftsmitglieder zurückstehen, wenn der Staat Wohnungen mit Menschen belegt, die vom genossenschaftlichen Wohnen keine Ahnung haben. Und die nicht bereit oder in der Lage sind, durch eigene Leistung - zum Beispiel durch Zeichnen von Anteilen, ihre Wohnungsprobleme zu lösen.
Der Ausweg aus diesem Dilemma kann für viele Genossenschaften nur heißen, sich mehr und mehr von den Bindungen des Staates zu lösen, um wieder selbst bestimmen zu können, wer bei ihnen wohnt.
Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung – das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist. Dafür ist einst gekämpft worden. Es lohnt auch heute noch einmal darüber nachzudenken.
Denn längst haben sich neben diesen hehren Grundsätzen, um die in den anderen Ländern dieser Erde noch gekämpft wird, andere entwickelt, die nicht ganz so fein sind. Die Selbstsucht beispielsweise oder „Jeder ist sich selbst der Nächste“. Dieser Zeitgeist hat vor den Genossenschaften nicht halt gemacht.
Dabei ist es doch klug nicht nur die eigenen vier Wände, sondern das Ganze zu sehen und zu fördern. Dabei macht es auch Mut sich ums Allgemeine zu kümmern. Und es gibt Kraft die Nachbarschaft zu pflegen. Es gibt Selbstbewusstsein.
Auch Einsamkeit ist eine Not und Egoismus eine Krankheit unserer Zeit. Mag auch das Wort Solidarität manchem veraltet und gar klassenkämpferisch klingen - es heißt doch nichts anderes als Gemeinsinn oder Zusammengehörigkeitsgefühl.
Genossenschaften haben sich aus der Summe von Individuen ergeben. Mit anderen Worten: Sie sind Personen-Gesellschaften, die je nach Herkunft, weltanschaulicher Orientierung, nach den Gründern oder den Machern der ersten Stunde ihre Ausprägung erfahren haben. Und die von nachfolgenden Generationen immer wieder neu geprägt, gelenkt, ausgeformt wurden.
Trotz vielfach unterschiedlicher Auslegung des Genossenschaftsgedankens gibt es natürlich viele Gemeinsamkeiten. Es gibt gesetzliche Bestimmungen, denen die Genossenschaften zu folgen haben. Es gibt ähnliche Satzungen, mit ähnlichen Regeln und Differenzen nur im Detail.
Deshalb scheint es nützlich, eine Reihe von Fragen, die immer wieder gestellt werden, hier zu beantworten. Fragen wie Antworten müssen nicht für alle Genossenschaften gelten. Beispielsweise sind nicht alle groß oder kapitalkräftig genug, um Gemeinschaftseinrichtungen zu bauen und zu erhalten. Oder ihr soziales Engagement richtet sich nach dem Beschluss der Mitglieder auf ein anderes Ziel. Aber es darf doch gefragt werden.
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